THE PERSIAN AIR MAIL

Rohrbach.” <RZ 207/30646/363> 22 January 1927 Letter from Reichsverkehrsminister to Reichsminister des Auswärtigen: “Vertraulich! In der in- und ausländischen Tagespresse der letzten Wochen sind zum Teil völlig irreführende Veröffentlichungen über das Verhältnis des Reiches zur Junkers-Flugzeugwerk A.G. erfolgt. Ich halte es daher für zweckmäßig, daß die ausländischen Vertretungen des Deutschen Reiches, denen diese Veröffentlichungen ebenfalls zur Kenntnis kommen werden, über die Auseinandersetzung zwischen dem Reich und der Firma Junkters in großen Zügen unterrichtet werden, um Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Behandlung der Luftfahrtfragen besonders im Auslande in Zukunft zu vermeiden. Die Beteiligung des Reiches an der Junkers-Flugzeugwerk A.G. ist vor 1¼ Jahren erforderlich geworden, um den völligen Zusammenbruch der genannten Werke und damit auch erheblichen Schaden für das deutsche Prestige im Auslande zu verhindern. Trotz weiterer erheblicher Unterstützung der Junkers-Flugzeugwerk A.G. durch das Reich und weitgehender Kreditgewährung ist es infolge offensichtlicher Obstruktion der Aktien-Minderheit (Prof Junkers) nicht möglich gewesen, eine Gesundung der Werke zu erreichen. Um daher nicht dauernd zu weiteren verlorenen Zuschüssen genötigt zu sein, die im Interesse auch der übrigen deutschen Luftfahrzeugindustrie nicht tragbar erschienen, hat die Reichsregierung sich veranlaßt gesehen, die weitere Unterstützung der Werke mit dem 31. Dezember 1926 einzustellen. Zur Verhinderung des hiernach unausbleiblichen Konkurses wurde gleichzeitig mit Professor Junkers über die Übernahme der Werke verhandelt. Diese Verhandlungen haben am 24. Dezember v.Js. zu einer Einigung geführt, wonach die Werke wieder in den alleinigen Besitz des Prof.Junkers übergehen. Das Reich hat auf die Rűckzahlung der von ihm an die Werke geleisteten Zuschüsse, Beihilfen und Kredite verzichtet. Die Gegenleistung des Prof. Junkers für die Ubernahme der Werke erreicht etwa einen Wert von 4,5 Millionen Mark. Hiernach beziffert sich die Gesamthöhe des Verlustes des Reiches auf ungefähr 29 Millionen Mark. Professor Junkers hat sich außerdem für sich und seinen Konzern verpflichten müssen, auf alle Darlehen und Beihilfen aus öffentlichen Mitteln, für welche Zwecke es auch immer sei, zu verzichten. Diese Verzichterklärung ist u.a. erforderlich geworden, um zu verhindern, daß in Zukunft noch einmal ähnliche Verhältnisse auf dem Luftfahrtgebiete auftreten, wie sie sich vor der Beteiligung des Reiches an der Junkers-Flugzeugwerk A. G. heraushebildet hatten. Es ist unerträglich sowohl für die deutsche Luftfahrzeugindustrie, wie insbesondere für den deutschen Luftverkehr, daß dur einzelne Flugzeugbaufirmen im Auslande die Luftpolitik des Reiches durchkreuzt wird. Derartige Durchkreuzungsversuche, die noch vor einigen Jahren in Wettbewerb der beiden deutschen Luftverkehrskonzerne (Junkers und Deutscher Aero-Lloyd) die Regel bildeten und der deutschen Luftfahrt international erheblichen Abbruch taten, sind trotz aller Gegenmaßnahmen auch bis heute noch nicht völlig auszuschalten gewesen. So ist erst in letzter Zeit gelegentlich des Fluges des Herr Reichskanslere a.D. Dr.Luther, der unter besonderer Förderung der Reichsregierung durch die Deutsche Luft Hansa in Südamerika, - zusammen mit der Deutsch-Kolumbischen Luftverkehrsgesellschaft (Skadta) und dem KondorSyndikat durchgeführt wurde, in Rio de Janeiro ein gehässiger und die Propagandawirkung des Reichskanzlerfluges abschwächender Presseangriff, der nur von deutscher Seite böswillig eingeleitet sein könnte, erfolgt. Der Rückschlag trifft in allen Fällen nicht allein die angegriffene Firma, sondern die gesamte deutsche Luftfahrt, und zwar die Luftfahrzeugindustrie und den Luftverkehr. Das an sich schon bedauerliche Gegeneinanderarbeiten der Flugzeugbaufirmen darf nicht von neuem auf dem Verkehrsgebiet einen wilden Wettbewerb zum Schaden des deutschen Ansehens und der deutschen Wirtschaft entfesseln. Es

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